Individuelle Farbausführung
Das Möbelsortiment kann eine Farbkombination aus der Gruppe der zuschlagspflichtigen Farben haben, und zwar wenn in der Bestellung die Farbstellung spezifiziert ist: bei nichtkombinierten Produkten wird diese Farbe mit einer RAL-Nummer angeführt (Beispiel: RAL 1023), bei kombinierten Produkten ist die Farbstellung stets mit dem RAL-Farbton für jeden trennbaren Bestandteil des Produkts, getrennt mit einem Schrägstrich in der Reihenfolge Gestell/Schubladen/Türen anzuführen (Beispiel: RAL 7016/5018/5015 bzw. RAL 5018/6011– Produkt, das keine Tür hat).